INOVATUS · ÜBERSETZUNGEN & DOLMETSCHEN
Finden Sie Ihre Übersetzungssprache
Wählen Sie die gewünschte Sprache und erfahren Sie mehr über typische Dokumente, Schriften und Namenskonventionen. Anfragen können Übersetzungen ins Deutsche, aus dem Deutschen oder andere Sprachrichtungen betreffen. Verfügbarkeit, Fachgebiet und benötigte Berechtigung werden für den konkreten Auftrag geprüft.

70 Sprachen
Eine Sprachseite bedeutet nicht, dass jede Leistung, jede Beglaubigung und jeder kurzfristige Termin jederzeit verfügbar ist. Schriftliche Übersetzung, Dolmetschen und Sprachunterricht werden getrennt angefragt und bestätigt.
Welche Angaben helfen bei der Anfrage?
Nennen Sie Ausgangs- und Zielsprache, Empfänger, Verwendungsland und Termin. Eine lesbare, vollständige Datei zeigt, ob mehrere Sprachen oder besondere Schriftformen vorkommen. Amtliche Namensschreibweisen und zusammengehörige Unterlagen können die Umschrift erleichtern, ohne den Inhalt der Originale zu verändern.
Für Dolmetschen ist die tatsächlich gesprochene Sprache oder Varietät entscheidend. Aus der Staatsangehörigkeit einer Person lässt sich nicht sicher ableiten, welche Sprache sie am besten versteht. Teilen Sie außerdem Anlass, Ort oder Plattform, Datum und Dauer mit.
Sprachen von A bis Z
Das Verzeichnis führt die Sprachseiten zusammen. Vereinfachtes und traditionelles Chinesisch bezeichnen Schriftformen; für ein Gespräch muss zusätzlich die benötigte gesprochene Sprache geklärt werden. Bei Punjabi sind unter anderem die verwendete Schrift und der regionale Zusammenhang relevant.
Deutschsprachige Zieltexte werden auf Deutschland abgestimmt, sofern kein anderer Zielmarkt vereinbart ist. Eine österreichische oder schweizerische Fassung kann eigene sprachliche und rechtliche Anforderungen haben. Auch bei Englisch, Spanisch oder Portugiesisch hilft die Angabe des Ziellandes.
Ihre Sprache ist nicht aufgeführt?
Senden Sie eine berechtigt bereitgestellte Probe, die gewünschte Sprachrichtung und den Zweck. Wir prüfen, ob und in welcher Form die Leistung angeboten werden kann. Ersetzen Sie die Sprache nicht einfach durch eine verwandte Sprache: Ähnliche Schriften oder Bezeichnungen beweisen keine sprachliche Gleichwertigkeit.
Bei besonders sensiblen Inhalten genügt zunächst eine Beschreibung. Umfang, Zugriff und geeignete Dateiübermittlung werden anschließend abgestimmt.
